Welches Pumpfoil Set kaufen
Das sollte stimmen im Pumpfoil-Set: Frontwing-grösse vom Foil, sowie Boardgrösse.
Frontwing-grösse Foil (Link)
Die Foilgrösse wird anhand der Fläche des Frontwings (Flügels) des Hydrofoils gemessen, in cm². Je schwerer der Pumpfoiler ist, desto grösser sollte der Frontwing des Foils sein.- Körpergewicht bis 70 kg: Frontwing 1150 cm²
- Körpergewicht 70-100 kg: Frontwing 1350 cm²
- Körpergewicht 100 kg oder mehr: Frontwing 1500 cm²
Pumpfoil Brett-grösse (Link)
Du benötigst ein kleines Board mit einem idealen Volumen von 8-14 Litern und einer Länge von 80-110 cm. Ein spezifisches Pumpfoilboard hat scharfe Kanten am unteren Heck und ein Full-EVA-Deckpad. Es ist steif und hat eine verstärkte Konstruktion. Ein Kitefoilboard oder ein kürzeres Wingfoilboard sind ebenfalls geeignet.
Zugehörige Produkte
Kann ich als Anfänger einen grösseren und breiteren Frontflügel fahren als in der oben genannten Tabelle angegeben?
Kann ich als Anfänger einen kleineren und schmaleren Frontflügel fahren als in der oben genannten Tabelle angegeben?
Was gibt es sonst noch zu beachten beim Kauf eines Pumpfoil-Foils?
- Mastlänge: Circa 75 cm.
- Fuselage/ Rumpf: Circa 70 cm.
- Die Form des Frontflügels sollte modern sein, nicht zu altmodisch und mit einem hohen Aspekt. (Lange, dünn gestreckte Form im Gegensatz zu älteren Formen, die einen geringeren Aspekt haben und weniger effizient gleiten.)
- Das Foil sollte so dünn wie möglich sein, um den Widerstand zu minimieren.
Worauf achten beim Kauf eines Pumpfoil-Bretts?
Regeln Gesetzliche Vorschriften Pumpfoilen Schweiz
- Pumpfoils sind als wettkampftaugliche Wassersportgeräte klassifiziert und gelten als maritime Fahrzeuge.
- Rechtliche Grundlage: BSV: Artikel 2 Buchstabe a Ziffer 1
- Immatrikulation von Pumpfoil-Brettern ist nicht erforderlich; sie benötigen kein offizielles Kennzeichen.
- Rechtliche Grundlage: BSV: Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe b und Absatz 3
- Pumpfoil-Bretter müssen deutlich mit dem Namen, der Adresse und vorzugsweise einer Mobiltelefonnummer des Eigentümers oder Halters beschriftet sein, um im Falle eines Fundes eine schnelle Identifizierung zu ermöglichen.
- Rechtliche Grundlage: BSV: Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe b und Absatz 3
- Außerhalb der äußeren Uferzone (300 m) und auf Fließgewässern müssen Rettungsmittel wie Rettungswesten mit einem Minimalauftrieb von 50 Newton mitgeführt werden. Es wird empfohlen, die Schwimmhilfe stets zu tragen.
- Rechtliche Grundlage: BSV: Artikel 134a
- Pumpfoil-Benutzer haben keinen Vorrang gegenüber Kursschiffen, Güterschiffen, Berufsfischern, Segelschiffen, Ruder-/Paddelbooten und Motorschiffen.
- Rechtliche Grundlage: BSV: Artikel 44 Absatz 1, Artikel 43
- Kursschiff-Anlegestellen, Hafeneinfahrten, Bojenfelder und Kursschifffahrtswege sind freizuhalten. Ausreichender Abstand zu Schwimmenden ist einzuhalten.
- Rechtliche Grundlage: BSV: Artikel 37 Absatz 1, Artikel 53 Absatz 3, Artikel 36 inklusive Anhang 4
- Die Befahrung von mit gelben Bojen markierten Sperrflächen, wie Badeanlagen, Tauchzonen, archäologischen Schutzzonen oder Naturschutzgebieten, ist untersagt.
- Rechtliche Grundlage: BSV: Artikel 37 Absatz 1, Artikel 53 Absatz 3, Artikel 36 inklusive Anhang 4
- Bei schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel, Dämmerung oder Nacht ist ein weißes, gut sichtbares Rundumlicht als Beleuchtung mitzuführen, um die Sichtbarkeit für andere Wassersportler und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
- Rechtliche Grundlage: BSV: Artikel 25 Absatz 1
- Orangefarbene Blinkleuchten entlang des Seeufers sind bei zweifelhaftem Wetter zu beachten.
- Rechtliche Grundlage: BSV: Artikel 40 Absatz 1 und Absatz 2
- Die Starkwindwarnung, erkennbar an einem orangefarbenen Blinklicht mit etwa 40 Aufleuchtungen pro Minute, warnt vor Winden mit Böenspitzen von 25–33 Knoten (ca. 46–61 km/h). Es wird empfohlen, die Ufernähe aufzusuchen.
- Rechtliche Grundlage: BSV: Artikel 40 Absatz 1 und Absatz 2
- Die Sturmwarnung, gekennzeichnet durch ein orangefarbenes Blinklicht mit etwa 90 Aufleuchtungen pro Minute, warnt vor Winden mit Böenspitzen von über 33 Knoten (ca. 61 km/h). Es wird empfohlen, das Wasser sofort zu verlassen.
- Rechtliche Grundlage: BSV: Artikel 40 Absatz 1 und Absatz 2
- Die Verwendung von e-Foils oder motorisierten Surfbrettern ist in der Schweiz untersagt.
- Rechtliche Grundlage: BSV: Artikel 16 Absatz 2, Artikel 121 Absatz 5