Schwimmweste, Rettungsweste Schweiz – Der ultimative Ratgeber
Die Anforderungen an Schwimm- und Rettungswesten für verschiedene Wassersportarten in der Schweiz variieren je nach Aktivität und sind in verschiedenen Rechtsbüchern geregelt.
Schweiz (Seen, Fluss)
- Kinder unter 12 Jahren müssen eine Rettungsweste mit Kragen tragen.
- Kinder ab 12 Jahren gelten als Erwachsene.
- Erwachsene, Aktivitäten: Stand Up Paddeln, Kajakfahren – benötigen eine Schwimmhilfe, auch Schwimmweste genannt, mit mindestens 50 N Auftrieb (ohne Kragen ist erlaubt). Bietet etwa 5 kg Auftrieb.
- Actionsportler wie Windsurfer, Wingfoiler, Kitesurfer und Wakeboarder, die einen Aufprallschutz (Rippen) benötigen, können auch eine Impact- oder Aufprallweste mit 50 N verwenden.
- Erwachsene, Aktivitäten: Segeln, Motorboot fahren – benötigen eine Rettungsweste mit Kragen und mindestens 75 N Auftrieb. Bietet etwa 7,5 kg Auftrieb.
Meer
- 100 / 150 Newton: Meer in rauen Bedingungen (Rettungsweste mit Kragen). Bietet etwa 10/ 15 kg Auftrieb.
- Auftriebsmessung: Die Auftriebskraft von Rettungs- und Schwimmwesten wird in Newton (N) gemessen.
- Auftriebsberechnung: Ein Newton entspricht etwa 0,1 Kilogramm Auftrieb. 75 N bietet also 7.5 kg Auftrieb.
- Auftriebskörper: Der Auftrieb wird durch das Volumen des Auftriebskörpers bestimmt, der oft aus geschlossenzelligem Schaumstoff oder aufblasbaren Kammern besteht.
Kinder bis 12 Jahre - Rettungsweste mit mindestens 50 N Auftrieb
- Pflicht ist eine Rettungsweste mit Kragen oder eine automatisch aufblasbare Variante mit Kragen, die gut sitzen und einen sicheren Verschluss haben muss; der Auftrieb sollte dem Körpergewicht entsprechen, ohne eine Mindestvorgabe für den Auftrieb zu haben.
- Beispiel: Wenn ein Kind 13 kg wiegt, sollte es eine Rettungsweste tragen, die für Kinder mit einem Gewicht von 10-20 kg ausgelegt ist.
- Die Regelung für Erwachsene gilt für Kinder ab 12 Jahren.
Erwachsene in Booten - Rettungsweste mit mindestens 75 N Auftrieb
- Für jede Person an Bord muss ein individuelles Rettungsmittel verfügbar sein. Als individuelles Rettungsmittel werden auch aufblasbare Rettungswesten mit einem Auftrieb von mindestens 75N anerkannt, sofern sie automatisch oder manuell ausgelöst werden können.
- Es ist erlaubt, normale, aufblasbare oder automatisch aufblasbare Westen zu tragen, sowie auch traditionelle Rettungsringe sind zugelassen. Es sei darauf hingewiesen, dass im Gesetz kein bestimmtes Intervall für die Wartung von aufblasbaren Rettungswesten vorgeschrieben ist.
- Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter http://www.admin.ch/ch/d/sr/747_201_1/
Erwachsene für fast alle anderen Aktivitäten (SUP, Kajakfahren) - Schwimmhilfe mit mindestens 50 N Auftrieb
- Die Schwimmhilfe muss der Größe der Person entsprechen, die sie trägt. Als Schwimmhilfen gelten Westen, die den Normen SN EN 393 (mindestens 50 N) und CE-zertifiziert entsprechen (auch beschrieben in ISO 12402-5:2006).
- Ab einer Entfernung von 300 Metern vom Ufer müssen Schwimmhilfen mitgeführt werden für:
- Stand-up-Paddleboards (SUP)
- Kajaks
- Ruderboote
- Gummiboote
- Windsurfboards
- Kitesurfboards
- Wingfoil- und Pumpfoil-Ausrüstungen
- Wakeboarder
- Wasserskifahrer
- Kneeboarder
- Funtube/Reifen, die hinter Booten gezogen werden
Erwachsene Actionsportarten (Kitesurfen & Co) - Aufprallweste mit 50 N Auftrieb
- Wir bieten Impactvests an, die sowohl als Schwimmhilfe fungieren als auch Ihren Körper vor Stößen schützen. Diese Westen sind auch als Aufprallwesten bekannt.
- Wenn Sie nach einem Produkt suchen, das einen Auftrieb von 50 N hat oder CE-zertifiziert ist, können wir Ihnen gerne weiterhelfen.
- Unsere Westen erfüllen diese Anforderungen und bieten Ihnen die Sicherheit und den Komfort, den Sie benötigen.
- Die Westen finden Sie in der Unter-kategorie Ausrüstung_Aufprallweste